Öffentliche Widmung einer Teilfläche des Flurstück 1527/26, Gemarkung Radeberg zum beschränkt öffentlichen Weg
Der Stadtrat beschließt die öffentliche Widmung der im Lageplan (Anlage) eingezeichneten Teilfläche des Flurstück 1527/26 der Gemarkung Radeberg als beschränkt öffentlichen Weg mit der Widmungsbeschränkung Fußgänger und Radfahrer. Die Verwaltung wird beauftragt die Widmung als öffentliche Verkehrsfläche gemäß § 6 SächsStrG durchzuführen.
Die im Lageplan eingezeichnete Teilfläche des Flurstück 1527/26 wird durch Fußgänger und Radfahrer als Verbindungsweg zwischen der Ortsstraße Rathenaustraße und dem Parkplatz am Bahnhof genutzt. Der Verbindungsweg ist bisher nicht öffentliche gewidmet.