Entscheidung über Sonderung der Straße Am Feldhaus
Der Stadtrat beschließt die Sonderung zur Änderung des Verlaufs der Straße Am Feldhaus (wie nachfolgend beschrieben) sowie die Widmungsbeschränkung "Fußgänger, Radfahrer, landwirtschaftlicher Verkehr frei" für den neuen öffentlichen Feld- und Waldweg. Die Straße Am Feldhaus beginnt auf der Radeberger Landstraße, verläuft über einen Teil des Flurstück 271/1 und endet zukünftig bei dem in der Karte (beigefügt) eingezeichneten roten Sonderungsstrich (süd-östlicher Eckpunkt des Flurstück 118, Gemarkung Liegau-Augustusbad). Die Verwaltung wird beauftragt alle notwendigen Schritte zur Durchführung der Sonderung und Widmung zu veranlassen.
Die Straße Am Feldhaus beginnt auf der Radeberger Landstraße, NK 2267027, und verläuft momentan bis zur Einmündung in die Ortsstraße Nr. 03 Heideweg, NK 2267033 (siehe beigefügte Karte). Die Namensgebung Am Feldhaus suggeriert einem unabhängigen Betrachter eine begrenzte Anzahl Anlieger, da auch bereits im Straßennamen die Einzahl verwendet wird. Die Bezeichnung Heideweg legt jedoch nahe, dass es sich um einen längeren Weg bzw. Straße handelt. Durch die Sonderung wird die falsche Lagebezeichnung korrigiert und die Flurstücktrennung herbeigeführt. Dies ist für die im Anschluss folgende Widmung der Straße Am Feldhaus sowie dem ab Sonderungsstrich beginnenden öffentlichen Feld- und Waldweg bedeutend. Durch die Sonderung entstehen folgende neuen Verläufe Am Feldhaus: Anfangspunkt Radeberger Landstraße, NK 2267027 Endpunkt Sonderungsstrich (süd-östlicher Eckpunkt des Flurstück 118, Gemarkung Liegau-Augustusbad) öffentlicher Feld- und Waldweg: Anfangspunkt Sonderungsstrich (süd-östlicher Eckpunkt des Flurstück 118, Gemarkung Liegau-Augustusbad) Endpunkt Einmündung in die Ortstraße Nr. 03 Heideweg Lagebezeichnung Heideweg Widmungsbeschränkung Fußgänger, Radfahrer, landwirtschaftlicher Verkehr