Festsetzung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2022 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung
Der Stadtrat setzt den nach § 16 SächsEigBVO aufgestellten Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung Radeberg wie folgt fest.
Summe Erträge | 5.191.295 EUR | |
Summe Aufwendungen | 5.103.334 EUR | |
Ergebnis | 87.961 EUR |
Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit | 358.436 EUR | |
Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit | 1.614.850 EUR | |
Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit | 1.224.380 EUR | |
Gesamt | -32.034 EUR |
Die Große Kreisstadt Radeberg führt zur Erledigung der ihr obliegenden Pflichtaufgabe der Abwasserentsorgung einen Eigenbetrieb nach § 95 SächsGemO. Gemäß § 16 Absatz 1 SächsEigBVO ist für jedes Wirtschaftsjahr vor dessen Beginn ein Wirtschaftsplan aufzustellen und vom Gemeinderat zu beschließen. Der Wirtschaftsplan besteht aus dem Erfolgsplan, dem Liquiditätsplan, der Finanzplanung und aus einer Stellenübersicht und ist dem Haushaltsplan der Gemeinde als Anlage beizufügen. (§ 16 Absatz 1 SächsEigBVO). Die Pflicht, den Wirtschaftsplan dem Haushaltsplan beizufügen ergibt sich ebenso aus § 1 Abs. 3 Nr. 6 KomHVO-Doppik. Dieser Wirtschaftsplan wird dem Haushaltsplan der Stadt als Anlage beigefügt. Dem Wirtschaftsplan ist ein Vorbericht (§ 17 SächsEigBVO) beizufügen. Der Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm zu Grunde zu legen.