Einziehung eines Abschnittes der Ortsstraße Nr. 05 Am Teich in Ullersdorf gemäß § 8 SächsStrG
Der Stadtrat beschließt die vollständige Einziehung eines Teilstückes der öffentlichen Ortsstraße Nr. 05 Am Teich. Anfangspunkt des Abschnittes der Einziehung ist die Ortsstraße Nr. 04 Dorfstraße (Netzknotenpunkt 2361007), Ende des Abschnittes der Einziehung ist die Kreuzung der Ortsstraße Nr. 05 Am Teich (Netzknotenpunkt 2361006) entsprechend beigefügter Karte. Die Verwaltung wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Einziehung durchzuführen.
Die Ortsstraße Nr. 05 Am Teich wurde in das Straßenbestandsverzeichnis der Ortsstraßen der Großen Kreisstadt Radeberg am 30.10.1995 mit Bestandsblatt Nr. 005 (beigefügt) aufgenommen. Der geplante Ersatzneubau des Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Ullersdorf, sieht eine teilweise Nutzung des einzuziehenden Abschnittes von Flurstück 61/9 vor. Als Voraussetzung für die Genehmigung des Bauantrages ist die Einziehung des auf der Karte (beigefügt) dargestellten Abschnittes notwendig. Die Einziehung ist Grundlage für die im Anschluss geplante Verschmelzung der Flurstücke 51, 52, 53, T. v. 16/9, 54/2 Gemarkung Ullersdorf. Nach Abschluss des Ersatzneubaus ist ein beschränkt öffentlicher Weg mit Widmungsbeschränkung Fußgänger und Radfahrer im bisherigen Verlauf vorgesehen, welcher zukünftig als Verbindung zwischen den Ortsstraßen Nr. 04 Dorfstraße und Nr. 05 Am Teich dient. Die Grundstückszufahrten der Anlieger der Ortsstraße Nr. 05 Am Teich sind, durch die Widmung der verbleibenden Straße, gewährleistet. Es besteht kein Eingriff in ihr Anliegerrecht. Die Einziehung erfolgt gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 SächsStrG, da die Gründe des öffentlichen Wohls, in diesem Fall das Interesse der Öffentlichkeit an einem modernen und für den Ernstfall gut ausgestatteten Feuerwehrgebäudes, überwiegen.