Korrektur der Widmung des beschränkt öffentlichen Weges Nr. 30 Kirchweg
Der Stadtrat beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt alle Schritte zur Umsetzung des Beschlusses durchzuführen.
Der Kirchweg wurde 1995 entsprechend beigefügten Bestandsblatt Nr. 10 als beschränkt öffentlicher Weg Nr. 30 mit der Widmungsbeschränkung Fußgänger und Radfahrer gewidmet. Als Anfangspunkt wurde der "Spielplatz Hutbergstr." festgelegt. Dies war bereits zum damaligen Zeitpunkt nicht korrekt und resultiert vermutlich aus einem, zu dieser Zeit an der Hutbergstraße beginnenden, Wirtschaftsweges welcher heute nicht mehr existiert. Ebenfalls ist als Indiz anzuführen, dass es zu keiner Zeit einen Spielplatz an dieser Stelle gab. Der vorhandene Spielplatz befand sich seit je her an der Ortsstraße Zum Weißiger Kirchsteig. Der Kirchweg verlief somit bereits vor dem Stichtag (16.02.1993) zwischen dem Spielplatz der Ortsstraße Nr. 014 Zum Weißiger Kirchsteig (Anfangspunkt) und dem Industriegebiet Dresden Weißig (Endpunkt Prießnitz bzw. Gemarkungsgrenze), siehe beigefügte Karte. Der Weg über den Golfplatz wird durch Fußgänger und Fahrradfahrer hochfrequentiert genutzt. Bereits in einem Schreiben von 1991 zum Raumordnungsverfahren für die Anlage eines Golfplatzes wird festgelegt, dass die "freie und gefahrlose Zugänglichkeit des Golfgeländes für die Allgemeinheit zu gewährleisten ist. Vorhandene Fuß- und Radwege sind zu erhalten...". Ähnliches findet sich im abgeschlossenen Pachtvertrag von 1992 "Die Erreichbarkeit der Waldwiesen wird über den zu erhaltenden Kirchweg gesichert.". Auch in einer historischen Karte von 1916 wird der Kirch- oder Leichenweg bereits erwähnt.