Variantenvergleich zur Fuß-/Radwegeqerung der S95 Dresdener Straße im Bereich Röderpark
Der Beschluss des Stadtrates Nr. SR071-2020 wird aufgehoben. Der Stadtrat beschließt, die Planung der Fuß-/Radwegequerung der S95 Dresdener Straße im Bereich Röderpark nach der Variante 3. Beibehaltung des vorhandenen Bestandes weiterzuführen. Die erforderlichen Finanzmittel sind im Haushalt der Stadt Radeberg einzustellen.
Der Stadtrat hat am 05.10.2020 mit Beschluss Nr. SR071-2020 (Anlage 1) beschlossen, dass sich die Stadt Radeberg an der Errichtung einer Unterführung für die gewünschte Querung der S95 im Bereich der Brücke über die Große Röder beteiligt und die erforderlichen Mittel für den Kostenanteil der Stadt in Höhe von 760.000,- EUR bereitstellt. Diese Kostenanteile sind im aktuellen Haushaltplan der Stadt Radeberg verankert. Bei der damaligen Kosteneinschätzung wurde davon ausgegangen, dass die Unterführung durch eine einfache Gründung und Wegeführung unterhalb der Brücke möglich ist. Im Zuge der weiteren Planung wurde festgestellt, dass die Oberfläche der Unterführung unterhalb der mittleren Wasserlinie der Großen Röder liegt und deshalb als ein separates hochwassersicheres Trogbauwerk ausgeführt werden muss. Dadurch haben sich die geschätzten Kosten für den Anteil der Stadt Radeberg noch einmal erhöht. Die Kostenerhöhung ist aus der Variantenuntersuchung (Anlage 2) ersichtlich, die erforderlichen Mehrkosten sind im Haushalt der Stadt Radeberg nach derzeitiger Haushaltslage nicht verfügbar. Alternativ wäre die ursprünglich geplante Ausführung oberhalb der Mittelwasserlinie möglich, wenn die gesamte Straße im Brückenbereich und in den Anschlussbereichen beidseitig auf bis zu 70 m Länge um 48 cm angehoben wird. Die dadurch entstehenden Mehrkosten im Straßenbau müssten auch durch die Stadt Radeberg getragen werden. Der gesamte Kostenanteil für die Stadt Radeberg wird dabei auf 1,423 Mio EUR geschätzt. Aufgrund dieser enormen finanziellen Belastungen wurde alternativ über eine oberirdische Querung im Bereich der Brücke nachgedacht und in die Variantendiskussion mit einbezogen. Dieser Variante müssen aber umfangreiche sicherheitstechnische und straßenverkehrsrechtliche Bedenken entgegengehalten werden (Anl.5) . Aus diesem Grund wurde durch die LISt GmbH als Planungsträger noch einmal eine vergleichende Untersuchung der diskutierten Varianten durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sind in Tabellenform in der Anlage 2 dargestellt. Die zugrundeliegenden umfangreichen Studien und Ausarbeitungen liegen in der Stadtverwaltung vor und können eingesehen bzw. bei Bedarf übermittelt werden.