1. Änderung zur Verordnung der Großen Kreisstadt Radeberg über verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2021
Der Stadtrat beschließt die in der Anlage der Beschlussvorlage beigefügte Rechtsverordnung über die Änderung verkaufsoffener Sonntage im Jahr 2021.
Nach § 8 Absatz 1 SächsLadÖffG werden Gemeinden ermächtigt, die Öffnung von Verkaufsstellen im Gemeindegebiet aus besonderem Anlas an bis zu vier Sonntagen zu gestatten. Ausschlaggebend ist das Vorliegen eines besonderen Anlasses. Darunter ist ein Ereignis zu verstehen, als dessen Folge die Besucherströme eine besondere Bedeutung für die Gemeinde haben. Das bloße wirtschaftliche Interesse der Verkaufsstelleninhaber ist nicht ausreichend. Bedeutend ist die Anzahl der Besucher, die wegen des Ereignisses in die Stadt kommen. Die veröffentlichten Besucherzahlen anlässlich des Radeberger Bierstadtfestes betrugen: 2017 22.500, 2018 30.000, 2019 50.000 Zu berücksichtigen ist, dass 2019 das Stadtjubiläum stattfand und die Festtage um zwei Tage erweitert wurden. Eine Besucherangabe 2020 konnte aufgrund der Corona-Pandemie nicht erstellt werden. Da die Festmeile des Radeberger Bierstadtfestes, der Weihnachtsmarkt sowie das Gelände der FFw Radeberg im Innenstadtbereich liegen, ist die Ladenöffnung auf dieses Gebiet zu beschränken. (Hauptstraße, Röderstraße, Schulstraße, Markt, Oberstraße einschließlich Hausnummer 10, Pulsnitzer Straße 22, 33 und 41). Die Terminverschiebung ergibt sich aus der aktuellen Lage während der Corona-Pandemie. Es wird davon ausgegangen, dass die Inzidenzwerte im August günstiger für die Durchführung der Veranstaltung sind. Die konkreten Besucherzahlen für den Weihnachtsmarkt konnten noch nicht ermittelt werden. Dies erfolgt zukünftig. Die 150 Jahrfeier der FFw Radeberg ist eine einmalige Veranstaltung. Aufgrund der Bedeutung wird von einem hohen Besucheraufkommen gerechnet. Diese Festlegungen erfolgen aufgrund der Stellungnahme des Landratsamtes Bautzen. Sollte eine Durchführung der Veranstaltungen Corona bedingt nicht möglich sein, entfällt automatisch die Sonntagsöffnung.