Verhinderungsstellvertretung des Oberbürgermeisters in Verwaltungsangelegenheiten
Gemäß § 54 Absatz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 09. März 2018 in Verbindung mit § 12 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Radeberg vom 22. August 2019 erteilt der Stadtrat sein Einvernehmen für die Bestellung der Hauptamtsleiterin Frau Ines Haufe-Grätsch als Stellvertreterin bei Verhinderung des Oberbürgermeisters in Verwaltungsangelegenheiten. Bei Verhinderung der Stellvertretung vertreten die Amtsleiterinnen/ Amtsleiter und der Leiter des Büros des Oberbürgermeisters in ihrem jeweiligen Geschäftskreis sowie nach zeitlicher Verfügbarkeit den Oberbürgermeister.
§ 54 Absatz 2 SächsGemO lässt eine Vertretung des Oberbürgermeisters in Verwaltungsangelegenheiten durch Bedienstete zu. Dieses praktikable Vorgehen ist in der Hauptsatzung verankert. Die Stellvertretung durch die aus der Mitte des Stadtrates gewählten Stellvertreter bleibt davon unberührt.