B - Plan Nr. 73 "urbanes Gebiet zwischen Pulsnitzer Straße und An den Leithen" - Billigung des Städtebaulichen Vertrages - Abwägungsbeschluss - Satzungsbeschluss
Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 22.05.2019 die Verwaltung beauftragt, den Investor mit einer Anpassung des bestehenden Städtebaulichen Vertrages vom 06.09.2017 zur finanziellen Beteiligung am Knotenpunktausbau Pulsnitzer Straße/An den Leithen/Dr.-W.-Külz-Straße zu verpflichten. Im Ergebnis der daraufhin geführten Verhandlungen mit dem Investor wurde eine Vereinbarung erzielt, die die Forderungen des Stadtrates aus seinem Beschluss vom 22.05.2019 nur teilweise umsetzt und einen Kompromiss zwischen den gegenseitigen Interessen beider Vertragspartner darstellt. Diese Vereinbarung wurde in § 8 des Städtebaulichen Vertrages aufgenommen und ersetzt die bisherigen Regelungen dieses Paragrafen zur Grundstückserschließung. Alle Änderungen im Städtebaulichen Vertrag sind gelb schraffiert gekennzeichnet. Gleichzeitig wurde der bestehende Städtebauliche Vertrag zu B -Plan Nr. 73 aktualisiert. Dieser muss nach seiner Billigung durch den Stadtrat notariell beglaubigt werden, da Grundstückstauschvereinbarung u.a. Inhalt dieses Vertrages sind. Die Bearbeitung des B-Planes Nr. 73 "urbanes Gebiet zwischen Pulsnitzer Straße und An den Leithen" hat eine Planreife erreicht, dass der Satzungsbeschluss gefasst werden kann. Die Bebauungsplansatzung kann nach erfolgter notarieller Beurkundung des Städtebaulichen Vertrages in Kraft gesetzt werden.