Entwurf des Bebauungsplans Nr. 42 - Mozartstraße Süd - Abwägungsbeschluss - Billigung des überarbeiteten Entwurfs zur Verfahrenswiederholung
Mit den Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange sind keine entscheidenden Bedenken/Einwände geäußert worden. Die IHK macht ihre Zustimmung von der Herstellung der Übereinstimmung mit der Firma Elmec abhängig, diese liegt vor. Der Hinweis des Amtes für Abfallwirtschaft auf Altlastenverdacht bei der Firma Elmec ist in dem Plan eingetragen. Dem Hinweis der Unteren Naturschutzbehörde auf das Fehlen eines Grünordnungsplanes wird mit dem Textverweis Ziffer 7 auf die "Begrünungssatzung der Stadt Radeberg" entsprochen. Einem früheren Hinweis des Landratsamtes folgend, war entgegen dem Aufstellungsbeschluss im Entwurf noch der Titel "Vorhabenbezogener B-Plan" enthalten. Die Übereinstimmung mit dem Aufstellungs- und Billigungsbeschluss wurde hergestellt. Alle weiteren Stellungnahmen enthalten Arbeits- und Planungshinweise ohne grundhafte Bedeutung. Dem Einwand der Familie Kunath wird mit dem Hinweis begegnet, dass die Festsetzungen des B-Planes nur die planungsrechtlichen Vorraussetzungen für eine bauliche Nutzung schaffen, jedoch keine Realisierungsverpflichtung auslösen. Die sich aus den Stellungnahmen ergebenden Änderungen machen eine nochmalige öffentliche Auslegung und eine Verfahrenswiederholung nach § 4 (3) BauGB erforderlich. Dabei ist die versäumte Beteiligung der Nachbargemeinden nachzuholen.