Der Stadtrat beschließt entsprechend § 17 Sächsisches Eigenbetriebsgesetz in Verbindung mit § 12 Sächsische Eigenbetriebsverordnung
Bilanzsumme | 18.376.273,69 DM | |
davon entfallen auf der Aktivseite auf | ||
das Anlagevermögen | 15.595.015,20 DM | |
das Umlaufvermögen | 2.780.796,49 DM | |
aktive Rechnungsabgrenzung | 462,00 DM | |
davon entfallen auf der Passivseite auf | ||
das Eigenkapital | 17.883.154,97 DM | |
die Rückstellungen | 46.510,65 DM | |
die Verbindlichkeiten | 446.608,07 DM | |
Jahresverlust | 283.978,09 DM | |
Summe der Erträge | 7.912.763,62 DM | |
Summe der Aufwendungen | 8.196.741,71 DM |
Nach § 17 SächsEigBG wurden der Jahresabschluss und der Lagebericht von der Heimleitung erstellt und dem Bürgermeister am 22.06.2000 übergeben. Gemäß § 17 Abs. 2 SächsEigBG übergab der Bürgermeister den Jahresabschluss und den Lagebericht mit Schreiben vom 04.07.2000 dem Sächsischen Rechnungshof Leipzig zur Jahresabschlussprüfung durch die vom Sächsischen Rechnungshof beauftragte ST Treuhand-Lincke & Rinke GmbH Wirtschaftsprüfunsgesellschaft. Die Stadtratsbeschlüsse 84/98 und 75/99 sind zu berichtigen, da aus der Beschlussfassung die Verwendung des Jahresüberschusses 1997 ohne Zweckbindung vorgenommen wurde, was Voraussetzung für die Einstellung in die Kapitalrücklage gewesen wäre. Die Deckung des Jahresverlustes 1998 wurde mit dem Gewinnvortrag verrechnet, da hier einerseits aus der Beschlussfassung durch den Stadtrat am 23.06.1999 "Deckung aus der Gewinnrücklage" keine eindeutige Zuordnung der Jahresverlustdeckung - hier "Deckung aus der Gewinnrücklage" - zu erkennen war und andererseits der Jahresverlust nicht durch zweckgebundene Investitionen begründet ist. Dem Beschlussvorschlag sind die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und der Lagebericht beigefügt: Die Stadtratsfraktionen und der Bürgermeister erhalten den kompletten Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 1998 des Eigenbetriebes Alten- und Pflegeheim Radeberg am 15.06.1999 im TA ausgehändigt, CDU-Fraktion 2-fach und alle anderen Fraktionen 1-fach.