Entwurf der 1. Änderungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 25 der Stadt Radeberg, Robert-Blum-Weg / Juri-Gagarin-Straße, "Wohngebiet Am Heiderand" - Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Der durch den Bauträger in Auftrag gegebene und am 09.06.1994 als Satzung beschlossene Bebauungsplan Nr. 25 hat mit der Veröffentlichung der Genehmigung per 05.05.1995 Rechtskraft erlangt. Ca. 75 % der geplanten Bauflächen sind bebaut und bewohnt. Zwischen dem Bauträger Firma Kruse + Partner und der Stadt wurde am 20.03.1997 eine Vereinbarung abgeschlossen, die unter Punkt 3 und 4 folgenden Wortlaut zum Inhalt hat: "3. Die Parteien sind sich weiter dahingehend einig, daß die im B-Plan Nr. 25 der Stadt Radeberg ausgewiesene MI-Fläche in WA-Gebiet umgewidmet wird. 4. Die Fa. Kruse und Partner erklärt auf dem Gebiet der derzeit ausgewiesenen MI-Fläche des B-Planes Nr. 25 der Stadt Radeberg den Verzicht auf jedwede Bebauung in den nächsten 3 Jahren." Der Bauträger beabsichtigt nunmehr auf seine Kosten, nach Ablauf der Vereinbarung die vereinbarte Umwidmung und Bebauung der MI-Fläche und in diesem Zusammenhang einer noch unbebauten Restfläche durch die erforderliche Satzungsänderung zu den bisherigen Bauflächen WA-2 und MI-1 vorzubereiten. Der Bauträger beabsichtigt, die bisher überwiegend realisierte Bebauung mit Reihen- und Doppelhäusern auf diesen Änderungsflächen weiterzuführen. Aus städtischer Sicht ist dieses Vorhaben insofern zu begrüßen, dass damit die brach liegenden Flächen in der unmittelbaren Wohnumgebung in diesem Gebiet und gegenüber der beiden Wohngebäude der Wohnbau GmbH am Robert-Blum-Weg, einer sinnvollen Nutzung und Gestaltung zugeführt werden. Mit den unter Beschlusspunkt 2 aufgeführten Bedingungen wären dann auch Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Anlagen und Netze geschaffen. Der grünordnerische Ausgleich wäre in die Finanzierung der weiteren Ausgestaltung des Vorhabens Stadtpark Süd einzubringen.