Wahl des Friedensrichters
Der Stadtrat wählt Herrn Jens Schuster gemäß § 6 Abs. 1 und 2 des SächsSchiedsGütstG zum Friedensrichter der Großen Kreisstadt Radeberg.
§ 2 Abs. 1 SächsSchiedsGütStG verpflichtet die Gemeinden Schiedsstellen zu errichten. Die letzte Amtsperiode unserer langjährigen Friedensrichterin, Frau Irmgard Böhme, endete zum 30.09.2020. Zwei Ausschreibungen zur Neubesetzung des Ehrenamtes verliefen erfolglos. Auf eine erneute Ausschreibung mit der Bewerbungsfrist 01.10.2021 bekundete Herr Jens Schuster sein Interesse an dieser Tätigkeit. Herr Schuster ist vom Stadtrat für einen Zeitraum von 5 Jahren zu wählen. Nach erfolgter Wahl ist die Bestätigung und Vereidigung des gewählten Friedensrichters durch den Vorstand des Amtsgerichtes erforderlich. Der Vorstand des Amtsgerichtes wurde bereits vor der Wahl angehört. Es gibt keine Gründe, die einer Wahl entgegenstehen. Die Verfahren vor den gemeindlichen Schiedsstellen dienen dem Ziel, Rechtsstreitigkeiten durch eine Einigung der Parteien außerhalb eines Gerichtsverfahrens gütlich beizulegen. Die Entschädigung für die Tätigkeit des Friedensrichters erfolgt entsprechend der Satzung der Stadt Radeberg zur Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. Der Friedensrichter soll zum 01.01.2022 seine Tätigkeit aufnehmen.