Satzung zur 1. Änderung über die Aufwandsentschädigungen, Ehrungen, den Ersatz der Auslagen und die Versorgung bei Einsätzen für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Radeberg (Fw-Entschädigungssatzung)
Der Stadtrat beschließt die Satzung zur 1. Änderung über die Aufwandsentschädigungen, Ehrungen, den Ersatz der Auslagen und die Versorgung bei Einsätzen für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Radeberg (Fw-Entschädigungssatzung).
Bei der Festlegung der Zahlungen der Entschädigung in Höhe von 30,00 € im Monat für die Aktiven Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr gab es bei der Abrechnung für das Jahr 2020 Irritationen. Im Ergebnis dessen, war der § 5 Abs. 4 der Fw-Entschädigungssatzung zu präzisieren. Statt der bisher im Dienst- und Ausbildungsplan aufgeführten Stunden werden als Grundlage die 40 Stunden Fortbildung am Standort im Jahr nach FwDV 2 festgesetzt. Damit ist die Regelung eindeutig.