Verwendung der Pauschale zur Stärkung des ländlichen Raumes im Freistaat Sachsen für das Ausgleichsjahr 2021 in Höhe von 70.000 EUR
Der Stadtrat beschließt, die entsprechend Gesetz über die Gewährung pauschaler Zuweisungen zur Stärkung des ländlichen Raumes im Freistaat Sachsen für das Ausgleichsjahr 2021 gewährte Pauschale in Höhe von 70.000 EUR für die Baumaßnahme Beseitigung des Wasserschadens im Bewegungsraum des Kinderhauses "Gaby Schommer" Ullersdorf zu verwenden.
Mit Festsetzungsbescheid vom 20.04.2021 erhielt die Große Kreisstadt Radeberg die pauschale Zuweisung in Höhe von 70.000 EUR für das Ausgleichsjahr 2021. Im Haushaltsplan 2021 wurde die Zuweisung als Ertrag im Ergebnishaushalt im Produktbereich "6110 - Gemeinschaftssteuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen" geplant und wird nun per Beschluss der Baumaßnahme Kinderhaus Gaby Schommer - Beseitigung Wasserschaden im Bewegungsraum zugeordnet.