Änderung der Anlage 1 der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindereinrichtungen und in der Tagespflege der Stadt Radeberg
Der Stadtrat beschließt die Änderung der als Anlage zur Beschlussvorlage beigefügten Anlage 1 der Satzung zur Erhebung der Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kindereinrichtungen und in der Tagespflege ab dem 01.01.2022.
Auf der Grundlage des Beschlusses des Stadtrates vom 14.12.2011 werden die Elternbeiträge im im Krippenbereich in Höhe von 22% der Betriebskosten erhoben und im Kindergarten- und Hortbereich beträgt der Anteil der Eltern 29 %. Gemäß des Beschlusses des Stadtrates vom 14.09.2020 beträgt der Elternbeitrag in 2021 im Krippenbereich nur 20% der Betriebskosten des Jahres 2019. Im Ergebnis der Sitzung vom 01.07.2021 empfiehlt der Sozialausschuss der Verwaltung den ursprünglichen Beschluss des Jahres 2011 wieder für alle Bereiche anzuwenden.