Heranziehung und Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Durchführung einer Kassenprüfung gem. § 15 SächsKomPrüfVO i.V.m. § 103 SächsGemO
Der Stadtrat stimmt der Heranziehung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Durchführung einer Kassenprüfung bei der Stadtkasse der Großen Kreisstadt Radeberg nach § 103 Abs. 1 i.V.m. § 106 Abs. 1 SächsGemO zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die LiSka Treuhand GmbH als preisgünstigsten Bieter mit 1.600,00 € (zzgl. 19% USt - 304,00 €) mit der Durchführung der Prüfung gem. § 15 Sächs-KomPrüfVO zu beauftragen.
Gemäß § 103 Abs. 1 Satz 1 und 2 SächsGemO haben auch Gemeinden unter 20.000 Einwohner eine örtliche Rechnungsprüfung durchzuführen. Der Gesetzgeber hat diesen Gemeinden sechs Möglichkeiten zur Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung gegeben:
Zur Entscheidungsfindung sind die gegebenen Möglichkeiten und die Kosten zu beurteilen. Da die Einrichtung eines eigenen Rechnungsprüfungsamtes aus Kostengründen nicht in Erwägung gezogen wird und die Erfahrungen mit der Beauftragung verschiedener Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in den letzten Jahren durchweg positiv bewertet werden können, wird die Heranziehung eines Wirtschaftsprüfers bzw. einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Durchführung einer Kassenprüfung empfohlen.
Anbieter | Honorar | |
Treuhand-Gesellschaft Dr. Steinbach & Kollegen GmbH | Honorar | 1.900,00 € |
(Fahrtkosten nach steuerl. Abrechnungssätzen 0,30€/km) | Auslagen Zzgl. USt 19 % | 361,00 € |
gesamt | 2.261,00 € | |
LiSka Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft | Honorar | 1.600,00 € |
Auslagen inkl. USt 19 % | 304,00 € | |
gesamt | 1.904,00 € | |
Ernst & Young AG | Kein Angebot abgegeben |