Bestimmung Wahltage Oberbürgermeisterwahl
Gemäß § 39 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunal-wahlgesetz - KomWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. April 2018 (Sächs-GVBl. S. 298), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.12.2020 (SächsGVBl. S. 722) geändert worden ist bestimmt der Stadtrat als Wahltag für die Oberbürgermeisterwahl Sonntag, den 12. Juni 2022. Für einen etwa notwendig werdenden zweiten Wahlgang wird Sonntag, der 03. Juli 2022 bestimmt.
Entsprechend Kommunalwahlgesetz bestimmt der Stadtrat den Wahltag für die Bürgermeisterwahl. Das Sächsische Staatsministerium des Innern (SMI), der SSG und der Sächsische Landkreistag haben sich auf eine Empfehlung für die im Frühjahr 2022 stattfindenden Bürgermeister- und Landratswahlen verständigt. Das SMI hat daher in Abstimmung mit den beiden kommunalen Landesverbänden die Termine für den Wahltag, als auch für den Tag einer etwaigen Nachwahl empfohlen. Es spricht jedoch alles dafür, bei zahlreich stattfindenden Bürgermeister- und Landratswahlen einen gemeinsamen Wahltermin zu bestimmen. Diese Verfahrensweise hat sich seit dem Jahr 2001 bewährt. Am 12. Juni 2022 kann in allen Städten und Gemeinden, deren Bürgermeister sein Amt spätestens am 13. September 2015 angetreten hat, gewählt werden. Das betrifft nach Berechnungen des SMI voraussichtlich 184 der 204 kreisangehörigen Städte und Gemeinden, in denen 2022 regelmäßige Bürgermeisterwahlen anstehen. Darüber hinaus können an diesem Tag auch die Landratswahlen in neun Landkreisen sowie die Oberbürgermeisterwahl in Dresden durchgeführt werden. Die Verwaltung schlägt vor, dieser terminlichen Empfehlung des SMI zu folgen.