Satzung über eine Veränderungssperre für den räumlichen Geltungsbereich der 9. Änderung des B - Planes "Am Heiderand", Ortsteil Großerkmannsdorf - Satzungsbeschluss
Auf Grundlage von §§ 14, 16 und 17 BauGB wird die Satzung über eine Veränderungssperre für den räumlichen Geltungsbereich der 9. Änderung des B - Planes "Am Heiderand, Ortsteil Großerkmannsdorf, beschlossen.
Zur Sicherung der Planung der 9. Änderung des B-Planes "Am Heiderand", Ortsteil Großerkmannsdorf empfiehlt die Verwaltung, eine Satzung über eine Veränderungssperre zu beschließen. Auf Antrag des nunmehr verstorbenen ursprünglichen Eigentümers des Objektes Ullersdorfer Str. 14 wurde mit Beschluss SR056-2020 am 30.09.2020 die Aufstellung der 9. Änderung des B -Planes "Am Heidrand" beschlossen und in "die Radeberger" Ausgabe 40/30 am 09.10.2020 öffentlich bekannt gemacht. Die Erben des Antragstellers haben die Immobilie Ullersdorfer Str. 14 geteilt und an 2 neue Eigentümer veräußert. Die Kaufverträge wurden im November 2020 abgeschlossen. Die neuen Eigentümer der Grundstücke teilten uns mit, dass die 9. Änderung des B-Planes "Am Heiderand" weiter geführt werden soll, mit dem Ziel einen größeren Anteil an Wohnbebauung in diesem Quartier einordnen zu können. Nun liegt uns ein Vorentwurf zu einer geplanten Nutzung der Teilfläche des einen neuen Eigentümers mit 14 Reihenhäusern (Familienwohnen betitelt) vor. Diese Nutzung würde nicht einem urbanen Gebiet entsprechen.