Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 der Großen Kreisstadt Radeberg
Der Jahresabschluss der Großen Kreisstadt Radeberg für das Jahr 2014 wird mit einem Gesamtergebnis von 3.809.008,06 EUR und einer Bilanzsumme von 184.365.145,82 EUR festgestellt. Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses wird in Höhe von 3.621.312,17 EUR in die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und der Überschuss des Sonderergebnisses wird in Höhe von 187.695,89 EUR in die Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses eingestellt.
Der Jahresabschluss 2014 wurde gemäß § 88 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) aufgestellt. Er besteht aus:
Der Jahresabschluss ist um einen Anhang, der mit den vorgenannten Rechnungen eine Einheit bildet, zu erweitern und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Entsprechend der Erleichterungsvorschrift des § 88 Abs. 5 SächsGemO dürfen die Kommunen bei den Jahresabschlüssen der Haushaltsjahre bis einschließlich 2018 auf die Bestandteile Anhang und Rechenschaftsbericht verzichten. Zum besseren Verständnis wurde neben der Vermögens-, Ergebnis- und Finanzrechnung ein Anhang nebst Anlagen erstellt. Auf die Erstellung eines Rechenschaftsberichtes wurde mit Verweis auf die Erleichterungsvorschrift verzichtet.
Ergebnisrechnung:
ordentliche Erträge | 27.549.412,40 EUR | |
ordentliche Aufwendungen | 23.928.100,23 EUR | |
ordentliches Ergebnis | 3.621.312,17 EUR | |
außerordentliche Erträge | 296.628,00 EUR | |
außerordentliche Aufwendungen | 108.932,11 EUR | |
Sonderergebnis | 187.695,89EUR | |
Gesamtergebnis | 3.809.008,06 EUR |
Finanzrechnung:
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 24.641.024,46 EUR | |
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 19.887.981,21 EUR | |
Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit | 4.753.043,25 EUR | |
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 2.493.493,81 EUR | |
Auszahlungen für Investitionstätigkeit | 4.499.033,60 EUR | |
Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit | -2.005.539,79 EUR | |
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0,00 EUR | |
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 636.380,00 EUR | |
Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit | -636.380,00 EUR | |
Änderung des Finanzmittelbestandes | 2.111.123,46 EUR |
Vermögensrechnung:
Aktiva | ||||
Anlagevermögen | 154.632.010,03 EUR | |||
Umlaufvermögen | 29.733.135,79 EUR | |||
Summe Aktiva | 184.365.145,82 EUR | |||
Passiva | ||||
Kapitalposition | 147.783.238,24 EUR | |||
darunter: Rücklage aus Überschüssen des ordentl. Ergebnisses 19.032.647,95 EUR Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses 285.504,51 EUR | ||||
Sonderposten | 28.011.281,56 EUR | |||
Rückstellungen | 945.320,68 EUR | |||
Verbindlichkeiten | 7.625.305,34 EUR | |||
Summe Passiva | 184.365.145,82 EUR |
Ergebnisverwendung:
Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses wird in Höhe von 3.621.312,17 EUR in die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses eingestellt. Der Überschuss des Sonderergebnisses wird in Höhe von 285.504,51 EUR in die Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses eingestellt.
Verfahren:
Gem. § 88 c SächsGemO ist der Jahresabschluss innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und nach Durchführung der örtlichen Prüfung bis zum 31. Dezember des dem Haushaltsjahr folgenden Jahres durch den Gemeinderat festzustellen. Diese Termine konnten auf Grund der verspäteten Aufstellung der mit Einführung der Doppik zu erstellenden Eröffnungsbilanz zum 1.1.2013 im Jahr 2017 und der daraus resultierenden Verzögerung bei der Aufstellung der folgenden Jahresabschlüsse nicht eingehalten werden. Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 nach § 104 SächsGemO erfolgte durch die WSR Cintinus Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (gem. Beschluss des Stadtrates Nr. 079-2020 vom 25.11.2020) und führte zu keinen Einwendungen. Ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk wurde erteilt.