Fusion ENSO/ DREWAG - Ausgleichsvereinbarung Gewerbesteuer
Der Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Radeberg wird beauftragt, die der Beschlussvorlage beigefügte Korrespondenzvereinbarung zwischen der Großen Kreisstadt Radeberg und der KBO Kommunale Beteiligungsgesellschaft mbH an der Energie Sachsen Ost abzuschließen und die KBO zu bevollmächtigen, im Namen der Stadt Radeberg die Ausgleichsvereinbarung mit der Landeshauptstadt Dresden sowie der SachsenEnergie AG und der Technischen Werke Dresden GmbH abzuschließen.
Zum 01.01.2021 erfolgte die Fusion der ENSO und der DREWAG zur SachsenEnergie AG. Über den Abschluss von Ergebnisabführungsverträgen wird die SachsenEnergieAG künftig in den Organkreis der Technischen Werke Dresden (TWD) einbezogen. Das hat zur Folge, dass die SachsenEnergie AG und die TWD mangels Gewerbeertrag keine oder nur in reduziertem Umfang Gewerbesteuer zahlen. Damit sinkt das Gewerbesteueraufkommen der hebeberechtigten Gesellschafterkommunen der KBO teilweise erheblich. Um dies zu vermeiden, hatte sich die Landeshauptstadt Dresden im Zuge der Fusion von ENSO und DREWAG einverstanden erklärt, den Umlandkommunen den Ausfall der Gewerbesteuer auszugleichen. Die Kommunen werden so gestellt, als ob es die Fusion nicht geben würde. Zu diesem Zweck soll eine Vereinbarung über den Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen (Ausgleichsvereinbarung) zwischen der Landeshauptstadt Dresden und der KBO geschlossen werden. Die KBO fungiert dabei als Zahlstelle für die Kommunen und als Prüferin der Plausibilität der jeweiligen Abrechnung, die zusätzlich durch den Wirtschaftsprüfer der SachsenEnergie geprüft wird. Dazu ist eine Vereinbarung zwischen der KBO und der Großen Kreisstadt Radeberg (Korrespondenzvereinbarung) sowie eine Vollmacht erforderlich, die die Stadt Radeberg der KBO für den Abschluss und die Durchführung der Ausgleichsvereinbarung erteilt. Für ihre Leistungen erhält die KBO eine jährliche Vergütung in Höhe von 166,77 € zzgl. gesetzl. USt. Die Laufzeit dieser Vereinbarung entspricht der Laufzeit der Ausgleichsvereinbarung.