4. Änderung B - Plan Nr. 4 - Aufstellungsbeschluss - Billigungsbeschluss
Als 4. Änderung des B - Planes Nr. 4 wird die festgesetzte Dachneigung der 3. Änderung des B - Planes Nr. 4 des allgemeinen Wohngebietes entlang des Oberkircher Ringes geändert in 20 - 45°, analog der festgesetzten Dachneigung des Mischgebietes entlang Pillnitzer Str.. Die Verwaltung wird beauftragt, dies als 4. Änderung des B - Planes Nr. 4 i.d.F. vom 04.02.2021 planerisch umzusetzen und dazu die Offenlage durchzuführen.
Die 3. Änderung des B-Planes Nr. 4 verfolgte das Ziel, die Vielzahl von teils widersprüchlichen Einzeländerungen und Befreiungen zum B-Plan Nr. 4 aufzuheben und für den verbleibenden Rest an noch nicht bebauten Grundstücken eine Plangrundlage zu schaffen mit einheitlichen Festsetzungen zur Gebäudegestaltung. Momentan ist nur noch 1 Baugrundstück nicht bebaut. Der Interessent für dieses Baugrundstück möchte gern einen Bungalow errichten mit einer Dachneigung von 25°.