Bebauungsplan Nr. 71 "Wohnbebauung am Sommerweg, Großerkmannsdorf" - Einstellung des Verfahrens
Das Verfahren zum B - Plan Nr. 71 "Wohnbebauung am Sommerweg, Großerkmannsdorf" wird eingestellt.
Auf Grund der vorhandenen Baugenehmigungen für das Unternehmen VOWISOL Wintergärten GmbH am Sommerweg, die mit dem Einvernehmen der Gemeinde entschieden wurden, ist hier eine Gemengelage entstanden. Heranrückende Wohnbebauung begrenzt die Erweiterungsmöglichkeiten des vorhandenen Gewerbebetriebes mit Auflagen in der Baugenehmigung zu eingeschränkten flächenbezogenen Schalleistungspegeln analog eines Mischgebietes. Der vorhandene Sommerweg ist weder für den dargestellten gewerblichen Verkehr dieses Unternehmens VOWISOL Wintergarten GmbH ausgelegt, noch für den Verkehr den die entstandene Gemengelage mit Wohngebäuden, eingeschränkter gewerblicher Nutzung und der ursprünglichen dörflichen Bebauung und Nutzungen erzeugt. Es besteht bereits heute ein Nutzungskonflikt, der durch diese Planung nicht zusätzlich verstärkt werden soll. Auf Grundlage des Ergebnisses einer nicht öffentlichen Beratung des Ortschaftsrates Großerkmannsdorf zur Meinungsbildung im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren des B -Planes Nr. 71, schlägt die Stadtverwaltung vor, nach zweimaligem Zurückstellen der Entscheidung zum vorbereiteten Billigungsbeschluss zum Entwurfes des B -Planes Nr. 71, dieses Verfahren nicht weiter zu führen. Es soll der vorhandene Standort des Gewerbebetriebes VOWISOL Wintergarten GmbH in seinem Bestand, trotz der vorhandenen Gemengelagensituation, gesichert bleiben und nicht durch heranrückende Wohnbebauung eines Bebauungsplanes in seinen Entwicklungsmöglichkeiten beeinträchtigt werden.