Städtebauliches Entwicklungskonzept "Stadtzentrum Radeberg" - Billigung des Entwicklungskonzeptes - Beschluss zur Fördergebietsabgrenzung
Mit der Programmausschreibung der Städtebauförderung für das Programmjahr 2021 vom 28.09.2020 wird die Neubeantragung von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen in den neu ausgerichteten Förderprogrammen zugelassen. Auf der Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 30.09.2020 zum Verkehrs- und Stellplatzkonzept "Innenstadt" beabsichtigt die Verwaltung einen Aufnahmeantrag für das "Stadtzentrum Radeberg" in das Städtebauförderprogramm "Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne" (LZP) bei der Sächsischen Aufbaubank einzureichen, um u.a. für die Schaffung innerstadtnaher Parkflächen Fördermittel einzuwerben. Einreichungsfrist ist der 01.03.2021. Die Entscheidung über die Neuaufnahme erfolgt im Wettbewerbsverfahren, da die Mittel im Städtebau nur im begrenzen Umfang zur Verfügung stehen. Dieser Beschlussvorlage liegt das städtebauliche Entwicklungskonzept "Stadtzentrum Radeberg" bei, welches die Grundlage für die Antragstellung der Stadt Radeberg bildet. Die vom Fördermittelgeber vorgegebene inhaltliche Ausrichtung des Förderprogrammes wurde durch eine umfassende Analyse des Untersuchungsgebietes, der Erfassung von Handlungsschwerpunkten und der Herausarbeitung verschiedener Bau- und Ordnungsmaßnahmen einschließlich Stadtgrünmaßnahmen als Maßnahmebündel beachtet. Das Konzept berücksichtigt einen Durchführungszeitraumes von 10 Jahren gemäß Ausschreibung. Die Gesamtkosten aller geplanten Maßnahmen belaufen sich auf ca. 8,6 Mio € (einschließlich privater Baumaßnahmen). Davon ausgehend liegt gemäß Kosten- und Finanzierungsübersicht der Förderrahmen bei ca. 7,2 Mio €, das entspricht ca. 4,8 Mio € Finanzhilfe (2/3) und ca. 2,4Mio Eigenanteil Stadt (1/3). Weitere Eigenmittel der Stadt für die nicht förderfähigen Kosten belaufen sich auf ca. 900 T€. Bei der Kostenaufstellung wurde die Maßgabe berücksichtigt, dass der Anteil Finanzhilfe unter 5. Mio € liegt (empfohlener Richtwert für ein Fördergebiet entsprechend der Stadtgröße). Weitere Rahmenbedingungen wurden mit der Sächsischen Aufbaubank am 23.11.2020 abgestimmt. Im Ergebnis dessen wurde der Stadt Radeberg mitgeteilt, dass eine Überschneidung der geplanten Gebietskulisse mit dem bestehenden Fördergebiet "Grünes Band" Radeberg aufgrund der Programmausschreibung derzeit nicht zulässig ist. Daher wurde innerhalb des Untersuchungsgebietes das zu beantragende Fördergebiet "Stadtzentrum Radeberg" in reduzierter Größe ohne Überlagerung mit der Förderkulisse "Grünes Band" abgegrenzt. Der Technische Ausschuss hat dem Entwurfsstand des Konzeptes vom 25.11.2020 einschließlich der Abgrenzung des Fördergebiets in seiner Sitzung am 08.12.2020 zugestimmt. Die Ergebnisse der Bürgerumfrage vom November/Dezember 2020 wurden dem Technischen Ausschuss am 19.01.2021 zur Kenntnis vorgelegt und in das Konzept mit eingearbeitet. Das Konzept enthält Zielstellungen und Leitlinien für das Stadtzentrum Radeberg, die langfristig mit städtischen Mitteln bzw. durch die Bewilligung von Fördermitteln bei einer Programmaufnahme umgesetzt werden können.