Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltsatzung für den Zweijahreshaushalt der Haushaltsjahre 2021 und 2022
Der Stadtrat beschließt, die Forderungen aus der in der Beschlussvorlage beigefügten Einwendung des Heimatvereins Großerkmannsdorf e.V. gegen den Entwurf der Haushaltssatzung für den Zweijahreshaushalt der Haushaltsjahre 2021 und 2022 zurückzuweisen.
Gemäß § 76 Abs. 1 Satz 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) haben Einwohner und Abgabepflichtige für die Dauer von 14 Arbeitstagen die Möglichkeit Einwendungen gegen die Haushaltssatzung zu erheben. Die Frist beginnt mit dem ersten Tag, an dem der Entwurf öffentlich ausliegt oder elektronisch zur Verfügung steht. Der Entwurf der Haushaltssatzung lag vom 01.02.2021 bis 09.02.2021 öffentlich aus. Die Erhebung von Einwendungen war bis zum 18.02.2021 möglich. Das Schreibenist fristgemäß eingegangen. Nach § 76 Abs. 1 Satz 5 SächsGemO beschließt der Stadtrat in öffentlicher Sitzung über die Einwendungen. Der Heimatverein ist eine juristische Person des privaten Rechts und hat seinen Sitz in Radeberg. Die gesetzlichen Vertreter des Vereins und Unterzeichner der Einwendung sind Einwohner der Großen Kreisstadt Radeberg. Das Erheben einer Einwendung gegen die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 ist zulässig. Die Verwaltung empfiehlt, die Forderungen aus der Einwendung des Heimatverein Großerkmannsdorf e.V. zurückzuweisen. Der Verein beanstandet zunächst, "dass unser Ortsteil (Großerkmannsdorf -Anm. der Verwaltung) ...mit finanziellen Mitteln völlig untergeordnet ist." Im Ortsteil Großrkmannsdorf sind bereits in den letzten Jahren zahlreiche Investitionen umgesetzt worden, u.a. das Feuerwehrgerätehaus, das Dorfgemeinschaftshaus, die Sporthalle und der Sportplatz wurden gebaut bzw. grundlegend saniert. Im Rahmen des Sanierungsgebietes "Ortskern" flossen Mittel in die Sanierung des Goldbaches, des Pfarrer-Weineck-Platzes, des Gehweges Arnsdorfer Strasse und als Unterstützung privater Vorhaben. Der Abschluss der Sanierung der Schule erfolgt im Jahr 2021. Im Jahr 2021 wird der Ortsteil noch ein Feuerwehrfahrzeug HLF 20 erhalten und für die Kita Großerkmannsdorfer Kinderland ist ein Mehrzweckraum geplant. Dem Verfall des alten Feuerwehrgerätehauses wird im Rahmen der allgemeinen Unterhaltung entgegengewirkt. Eine grundlegende Sanierungsmaßnahme ist derzeit finanziell nicht leistbar. Die Sanierung der Trauerhalle im Rahmen des Sanierungsgebietes konnte und kann nicht umgesetzt werden, da das Gebäude auf einem Grundstück der Kirche steht. Eine Förderung bedingt aber das Eigentum an Grund und Boden oder zumindest einen Erbbaupachtvertrag. Um den Abschluss eines solchen Vertrages hat sich die Große Kreisstadt Radeberg schon vor längerer Zeit bemüht, eine Reaktion der Kirche zum Vertragsentwurf steht seit Monaten aus. Da die SAB auf die Beendigung des Sanierungsgebietes zum 31.12.2021 drängt, kann eine entsprechende Maßnahme nicht mehr abschließend durchgeführt werden. Die notwendige Förderung entfällt damit. Eine vollständig aus Eigenmitteln zu finanzierende Maßnahme ist derzeit nicht leistbar. Für die Weiterführung des Radweges An der Goldbachaue stehen die Eigenmittel unter der Maßgabe der Bewilligung der Fördermittel als Mittelübertragung aus dem Haushaltsjahr 2020 zur Verfügung. Ein Ausweis in der Haushaltssatzung 2021/2022 erfolgt dabei nicht. Für die Erneuerung der Beleuchtung des Weges an der Kita werden die Mittel ebenfalls durch Mittelübertragung bereitgestellt. In der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 wurden die Einnahmen und Ausgaben auch für den Ortsteil Großerkmannsdorf von Seiten der Verwaltung so geplant, dass eine stetige Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben gesichert ist (§72 Abs. 1 Satz 1 SächsGemO). Dabei wird auf eine sparsame und wirtschaftliche Führung der Haushaltswirtschaft geachtet (§ 72 Abs. 2 Satz 1 SächsGemO).