Verwendung der Pauschale zur Stärkung des ländlichen Raumes im Freistaat Sachsen für das Ausgleichsjahr 2020 in Höhe von 70.000 EUR
Der Stadtrat beschließt die entsprechend Gesetz über die Gewährung pauschaler Zuweisungen zur Stärkung des ländlichen Raumes im Freistaat Sachsen für das Ausgleichsjahr 2020 gewährte Pauschale in Höhe von 70.000 EUR für die Baumaßnahme Sanierung der Fassade der Kindertagesstätte Spatzenland Radeberg zu verwenden.
Mit Festsetzungsbescheid vom 25.07.2018 erhielt die Große Kreisstadt Radeberg die pauschale Zuweisung in Höhe von 70.000 EUR für die Ausgleichsjahre 2018 bis 2020. Im Haushaltsplan 2020 wurde die Zuweisung als Ertrag im Ergebnishaushalt im Produktbereich "6110 - Gemeinschaftssteuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen" geplant und wird nun per Beschluss der Baumaßnahme Sanierung der Fassade der Kindertagesstätte Spatzenland Radeberg zugeordnet. Hierfür sind Aufwendungen von 100.000 EUR geplant.