Beschluss Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan
Der Stadtrat beschließt die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes 2015 für die Stadt Radeberg.
Mit der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes wird der optimale Brandschutz der Bevölkerung in der Stadt Radeberg und den Ortsteilen entsprechend den aktuellen Gegebenheiten gewährleistet. Die Fortschreibung erfolgt in Auswertung der Einsätze der letzten 5 Jahre, der Entwicklung der Bevölkerungszahlen sowie der Analyse des allgemeinen Gefahrenpotentiales. Durch den Neubau des Gerätehauses im Ortsteil Großerkmannsdorf und die abgeschlossenen Baumaßnahmen im Ortsteil Liegau- Augustusbad sind die Vorrausetzungen für die notwendige Beschaffung neuer Einsatzfahrzeuge gegeben. Auf Grund der Unfallstatistik der letzten Jahre wurde die S177 in die Tabelle der besonderen Risiken (Tabelle 4) mit aufgenommen. Der Brandschutzbedarfsplan ist die Grundlage für die Förderung im Feuerwehrwesen und ist alle 5 Jahre fortzuschreiben.