2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
Der Stadtrat beschließt beiliegende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung.
Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2015/2016 wurde im Artikel 18 die Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen geändert. Nunmehr ist es möglich, dass die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen neben dem Stadtrat von einem beschließenden Ausschuss entschieden wird.