Feststellung der Jahresrechnung über das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres 2006 der Stadt Radeberg
Der Stadtrat der Stadt Radeberg stellt das in der Anlage zur Beschlussvorlage (Seite 6 der Jahresrechnung) beigefügte Ergebnis der Jahresrechnung 2006 fest.
Gemäß § 88 Abs. 2 SächsGemO ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und gemäß § 88 Abs. 3 SächsGemO nach örtlicher Prüfung gemäß § 104 SächsGemO bis spätestens 31. Dezember des dem Haushaltsjahr folgenden Jahres vom Gemeinderat festzustellen. Die örtliche Prüfung ist innerhalb von drei Monaten nach Aufstellung der Jahresrechnung durchzuführen. Der Bericht über das Prüfungsergebnis ist dem Bürgermeister vorzulegen und nach Aufklärung eventueller Beanstandungen ist dieser Bericht mit der Jahresrechnung dem Gemeinderat vorzulegen. Die Jahresrechnung 2006 wurde bis 29.05.2007 aufgestellt und durch den vom Stadtrat bestellten örtlichen Prüfer, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Zielfleisch & Partner GmbH, im August 2007 geprüft. Der Prüfungsbericht wurde dem Bürgermeister am 20.09.2007 übergeben.
Die den Beschluss begründenden Unterlagen werden wie folgt verteilt: