Antrag vom 16.08.2007 auf Stundung der Vergnügungssteuer
Der Stadtrat beschließt: Dem Antrag vom 16.08.2007 auf Stundung der Vergnügungssteuer in Höhe von 19.996,18 Euro wird unter Ansatz von Stundungszinsen mit einer Tilgungsrate von 200,00 Euro/ Monat bis 31.01.2016 nach Erbringung einer geeigneten Sicherheitsleistung in einem Einzelfall stattgegeben.