Überplanmäßige Ausgabe an Kreisumlage in Höhe von 362.565,16 DM
Der Stadtrat beschließt die überplanmäßige Ausgabe an Kreisumlage in Höhe von 362.565,16 DM aus den Mehreinnahmen an allgemeiner Schlüsselzuweisung zu decken.
Auf der Grundlage des § 26 des Finanzausgleichgesetzes - FAG des Freistaates Sachsen vom 08. Dezember 1998 und der rechtskräftigen Haushaltssatzung des Landkreises Kamenz erhob dieser mit Bescheid vom 18.04.2000 gegenüber der Stadt Radeberg eine Kreisumlage in Höhe von 5.243.980,16 DM, die um 362.565,16 DM über dem Planansatz des im November 1999 beschlossenen Haushaltes der Stadt Radeberg liegt. Die Kreisumlage bemisst sich entsprechend der Haushaltssatzung des Landkreises Kamenz mit 23 v.H. auf die Umlagegrundlagen, der Steuerkraftmesszahl und Schlüsselzuweisung der Stadt Radeberg. Die Stadt Radeberg erhielt vom Regierungspräsidium Dresden mit Datum 31.03.2000 den Festsetzungsbescheid über die Finanzzuweisungen 2000 gemäß Finanzausgleichgesetz vom 08. Dezember 1998. Die allgemeine Schlüsselzuweisung wurde mit 8.578.726 DM festgesetzt und liegt um 1.290.266 DM über dem Planansatz des im November 1999 beschlossenen Haushalt der Stadt Radeberg. Somit ist die überplanmäßige Ausgabe an Kreisumlage, die sich mit der erhöhten Schlüsselzuweisung begründet, auch durch diese zu decken. Die Zuständigkeit der Beschlussfassung durch den Stadtrat ergibt sich aus der Hauptsatzung der Stadt Radeberg.