Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Alten- und Pflegeheim Radeberg zum Geschäftsjahr 1993
Der Stadtrat holt die Feststellung zum Jahresabschluss des Eigenbetriebes Alten- und Pflegeheim Radeberg für das Geschäftsjahr 1993 nach.
Die Führung des Alten- und Pflegeheimes Radeberg als Eigenbetrieb der Stadt Radeberg wurde mit Satzung vom 26.06.1996 vom Stadtrat in seiner Sitzung am 25.06.1996 (geändert mit der Neufassung vom 27.01.1999, beschlossen vom Stadtrat in seiner Sitzung am 27.01 2000) rückwirkend auf den 01.01.1992 beschlossen. Der Eigenbetrieb wurde bis zur Anwendung der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung vom 30.12.1994, die auf der Grundlage des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes vom 19.04.1994 basiert, nach den Regelungen der kaufmännischen Buchführung entsprechend des 1. Entwurfes des Pflegeversicherungsgesetzes geführt. Das Landratsamt Kamenz fordert die Stadt Radeberg gemäß Schreiben vom 17.07.2000 zur Nachholung des Beschlusses zur Feststellung des Jahresabschlusses zum Geschäftsjahr 1993 auf. Die Beschlussfassung erfolgt in Anlehnung des § 17 SächsEigBG in Verbindung mit § 88 SächsGemO.