Verwendung der aus Mietüberschüssen 1999 stadteigener Grundstücke - hier OT Liegau-Augustusbad - gebildeten Instandhaltungsrücklage
Der Stadtrat beschließt entsprechend der der Beschlussvorlage beiliegenden Abrechnung der Wohnbau Radeberg, Kommunale Wohnungsbaugesellschaft mbH, die aus den Mietüberschüssen 1999 stadteigener Grundstücke - hier OT Liegau-Augustusbad - gebildete Instandhaltungsrücklage zur Finanzierung der Anschlüsse dieser Grundstücke an die öffentliche Abwasseranlage zu verwenden.
In § 3 des Verwaltungvertrages zwischen der Stadt Radeberg und der Wohnbau Radeberg GmbH ist geregelt, dass über die Verwendung der Rücklagen die Stadt Radeberg entscheidet. In der Abrechnung der von der Wohnbau Radberg GmbH verwalteten Wohnungen ist für den Ortsteil Liegau-Augustusbad eine Instandhaltungsrücklage in Höhe von 138.803,21 DM ausgewiesen. Die von der Wohnbau Radeberg GmbH vorliegenden Aufstellung über noch an die öffentliche Abwasseranlage anzubindende Grundstücke weist geschätzte Kosten in Höhe von 257.137,20 DM aus. In Zusammenarbeit mit der Wohnbau Radeberg GmbH wird diese Aufstellung vom 28.04.1998 gegenwärtig aktualisiert und dabei das Erfordernis des Anschlusses einzelner Grundstücke überprüft.