Vorzeitige Grundbuchbelastung des Grundstückes Wasserstraße 16
Der Stadtrat stimmt einer vorzeitigen Grundbuchbelastung des Grundstückes Wasserstraße 16, Flurstück 275c der Gemarkung Radeberg, durch den Erwerber, Herrn Frank Lunze, in Höhe von 100.000,00 DM zu.
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Radeberg hat in seiner Sitzung am 08.05.2000 den Verkauf des Grundstückes Wasserstraße 16 zum Preis von 3.000,00 DM an Herrn Frank Lunze beschlossen. Der Kaufvertrag mit Herrn Lunze wurde am 29.05.2000 abgeschlossen (UR-Nr. 808/2000 des Notars Dr. Braun). Für die Genehmigung der Urkunde nach § 83 SächsGemO durch das Kommunalamt ist der Beschluss des Stadtrates erforderlich, da beim Beurkundungstermin eine vorzeitige Grundbuchbelastung in Höhe von 100.000,00 DM im Vertrag vereinbart wurde.