Öffentlich-rechtlicher Vertrag Kosten Standesamt
Der Stadtrat beschließt den der Beschlussvorlage beiligenden öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Übernahme der Kosten des Standesamtes Radeberg mit der Gemeinde Wachau.
Die Standesamtsbezirke werden in Sachsen von den Regierungspräsidien gebildet. Zum Standesamtsbezirk Radeberg gehört neben Radeberg die Gemeinde Wachau mit den Ortsteilen Wachau, Seifersdorf, Feldschlößchen und Leppersdorf. Gemäß § 4 des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Personenstandsgesetzes tragen die beteiligten Gemeinden die Kosten gemeinsam. Beiliegender öffentlich-rechtlicher Vertrag ist mit der Gemeinde Wachau abgestimmt und regelt die Kostenübernahme auf der Grundlage der vom Statistischen Landesamt jährlich zum 30.06.2000 erfaßten Einwohnerzahl. Vorheriger Vertrag umfaßte neben dem Standesamt das Melde- und Paßwesen und ist abgelaufen. Ab 01.01.2001 bearbeitet Wachau Melde- und Paßangelegenheiten selbst.