Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
Der Stadtrat beschließt folgende Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. Es wird ein § 4a Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Ortsvorsteher mit folgendem Wortlaut eingefügt:
Die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Ortsvorsteher beträgt 30 von Hundert der Aufwandsentschädigung, die nach der jeweils gültigen Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Regelung der Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Bürgermeister und die ehrenamtlichen Ortsvorsteher, ein ehrenamtlichen Bürgermeister in einer Gemeinde mit der Einwohnerzahl der Ortschaft erhält.
Die Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Die ehrenamtlichen Ortsvorsteher werden auf der Grundlage der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Regelung der Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Bürgermeister und die ehrenamtlichen Ortsvorsteher ( Aufwandsentschädigung - Verordnung - KomAEVO ) entschädigt. Bisher schrieb die Verordnung als Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Ortsvorsteher 30 vom Hundert der Entschädigung für ehrenamtliche Bürgermeister entsprechend der Einwohnerzahl der Ortschaft vor. Mit dem Gesetz zur Änderung dieser Vorschriften vom 24.08.2000 wird eine Spanne von mindestens 10 vom Hundert bis zu 30 vom Hundert vorgegeben. Der konkrete Prozentsatz ist von der Gemeinde durch Satzung zu bestimmen. Die Verwaltung schlägt die Beibehaltung der bisher gezahlten 30 vom Hundert der entsprechenden Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Bürgermeister vor. Der von den ehrenamtlichen Ortsvorstehern investierte materielle und Zeitaufwand sowie das Engagement rechtfertigen eine Entschädigung in dieser Höhe. Darüber hinaus soll es finanzieller Anreiz für die Tätigkeit im Sinne der Eigenverantwortlichkeit der Ortschaftsratsarbeit sein. Zur Zeit erhalten die Ortsvorsteher von Ullersdorf und Großerkmannsdorf bis zum Ablauf der Legislaturperiode die Entschädigung für ehrenamtliche Bürgermeister. Im Juli sind in den Ortschaften Großerkmannsdorf und Ullersdorf die Ortsvorsteher neu zu wählen.