Zweckvereinbarung Schiedsstelle
Der Stadtrat beschließt die der Beschlussvorlage beiliegende Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Radeberg und der Gemeinde Wachau zur Schiedsstelle der Stadt Radeberg.
Mit Schreiben vom 16.06.2000 bat die Gemeinde Wachau um Mitnutzung der Schiedsstelle der Stadt Radeberg. Das Sächsische Schiedsstellengesetz verpflichtet die Gemeinden ausdrücklich (§ 2 Abs. 1), Schiedsstellen zu errichten. Für kleinere Gemeinden besteht die Möglichkeit, sich mit einer benachbarten Gemeinde auf der Grundlage des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit insbesondere in der Form einer Zweckvereinbarung zur Errichtung und Unterhaltung einer Schiedsstelle zusammenzuschließen. Die Kostenverteilung basiert auf den anteiligen Einwohnerzahlen. Vorliegende Zweckvereinbarung wurde vorab von der Gemeinde Wachau zur Kenntnis genommen sowie vom Landratsamt Kamenz geprüft.