Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 40 der Stadt Radeberg Satzung zu einer redaktionellen Änderung zum Beschluss Nr. 55/00
Zum Satzungsbeschluss des Stadtrates, Beschl.-Nr. 55/00 vom 14.06.00, über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 40 der Stadt Radeberg "Gamma Service Produktbestrahlung" wird als redaktionelle Änderung in Übereinstimmung mit der Eintragung im Plan (Teil A) als Satzung beschlossen: "Der Grünordnungsplan vom 24.05.2000 ist Bestandteil des Bebauungsplanes."
Im Beschlusstext des Beschlusses Nr. 55/00 vom 14.06.00 fehlt aufgrund eines Abstimmungsfehlers die hiermit ergänzte Formulierung. Diese Ergänzung kann gemäß Abstimmung vom 07.09.00 mit der Genehmigungsbehörde beim Regierungspräsidium Dresden als satzungsmäßige redaktionelle Änderung ohne weiteres Verfahren gewertet werden, weil der beschlossene Planteil die Einbeziehung des Grünordnungsplanes durch entsprechenden Textvermerk ausdrücklich enthält.