Eigenbetriebssatzung für das Alten- und Pflegeheim Radeberg
Der Stadtrat beschließt die der Beschlußvorlage beiliegende Eigenbetriebssatzung für das Alten- und Pflegeheim Radeberg, Pulsnitzer Str. 58 mit folgenden textlichen Änderungen:
Im § 1 Absatz 3 werden die Worte "...nicht nur vorübergehend..." gestrichen.
Der § 11 in der Eigenbetriebssatzung erhält folgenden Wortlaut:
"Die Vergabe der Heimplätze erfolgt auf Grund einer Prioritätenliste. Diese Liste wird durch die Heimvergabekommission erstellt. Der Heimvergabekommission gehören an:
Mit Beschluß vom 24.03.1994 Beschlußnummer 43/94 wird das Alten- und Pflegeheim Radeberg, Pulsnitzer Str. 58, als Eigenbetrieb geführt. Da in der Vergangenheit ein Trägerwechsel für das Alten- und Pflegeheim vorgesehen war, wurde die Eigenbetriebssatzung noch nicht beschlossen.