Entwurf des V+E-Planes Präventionszentrum Augustusbad - Abwägungen der Bedenken und Anregungen - Satzungsbeschluß
Mit Beschluß Nr. 163/95 vom 25.10.1995 hat der Stadtrat den Entwurf des V+E-Planes "Präventionszentrum Augustusbad" zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gebilligt. Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 13.11.1995 bis 18.12.1995. Dem Stadtrat wird in der Anlage ein Abwägungsprotokoll als Zusammenfassung der tabellarisch aufbereiteten Stellungnahmen mit Abwägungsvorschlägen vorgelegt. Hieraus sind auch die Erläuterungen und Begründungen zu den Beschlußvorschlägen zu entnehmen. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange liegen im Stadtbauamt, Stadtplanung, zur Einsichtnahme. Es wird gebeten, aus Aufwands- und Billigkeitsgründen auf die Vervielfältigung der insges. 41 Stellungnahmen zu verzichten. Der Durchführungsvertrag hat für dieses Vorhaben im wesentlichen formalen Charakter, da der V+E-Plan derart vorhabenspezifisch ist, daß er gegenstandslos wird, sollte das Vorhaben aus irgendeinem Grunde nicht zur Ausführung kommen. Die Anlagen zum Vertrag sind unter § 1 der V+E-Plan, unter § 2 eine Planungsakte, die im Stadtbauamt zur Einsicht vorliegt. Inwieweit und in welchem Umfange die Stadt bzw. Versorgungsträger Erschließungsanlagen gemäß § 17 des Vertrages übernehmen oder nicht übenehmen, ist außerhalb des Vertrages zu regeln. Die Voraussetzungen hierzu sind durch den Vertrag gegeben. Nach Konsultation mit den zuständigen Referenten im Regierungspräsidium Dresden wird die Genehmigungsfähigkeit des V+E-Planes vom Vorliegen des Durchführungsvertrages abhängig gemacht.