Beschluß 49/96 vom 29.05.1996 (Beschlußvorlage 72/96)
Betreff
Abwägungsbeschluß und Beschlußfassung zur Satzung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Stadt Radeberg - Badstraße Ost -
Beschlußtext
- Die zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Stadt Radeberg für das Gebiet südlich und westlich der Christoph-Seydel-Straße, östlich der Straße "Am Sandberg" und nördlich des Gewerbe- und Industriegebietes Coca Cola und der Begründung während der Auslegung vorgebrachten Bedenken und Anregungen sowie die Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange, hat der Stadtrat der Stadt Radeberg entsprechend des vorgelegten Abrägungsvorschlages mit folgendem Ergebnis geprüft:
- berücksichtigt werden die Hinweis, Bedenken und Anregungen:
- Landesamt für Archäologie
- ESAG
- Gemeinde Wachau
- Telekom
- Regierungspräsidium Dresden
- Landesverein Sachs. Heimatschutz
- Regionaler Planungsverband
- VeWa Radeberg
- GASO
- teilweise berücksichtigt werden die Bedenken und Anregungen:
- Staatliches Umweltfachamt Radebeul
- IHK Dresden
- Landeshauptstadt Dresden
- Grüne Ligau
- nicht berücksichtigt: Christa Weigold
Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten. - Die 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 2 - Badstraße Ost - für das Gebiet südlich und westlich der Christoph-Seydel- Straße, östlich der Straße "Am Sandberg" und nördlich des Gewerbe- und Industriegebietes Coca Cola wird in der Fassung vom 29.05.1996 als Satzung beschlossen.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung zu beantragen und das Verfahren nach § 12 BauGB durchzuführen.
Begründung
Mit Beschluß vom 27.03.96 hat der Stadtrat die Auslegung und Anhörung der Träger öffentlicher Belange zur 1. Änderung des B-Planes Nr. 2 - Badstraße-Ost - beschlossen. Mit Schreiben vom 28.03.1996 wurden die Träger öffentlicher Belange zur Abgabe ihrer Stellungnahme aufgefordert. Vom 15.04. bis 29.04.96 wurden die Planunterlagen und der Erläuterungsbericht öffentlich ausgelegt. Die eingegangenen Stellungnahmen sowie der Abwägungsvorschlag sind in der Anlage ausführlich dargestellt. Aus den Anhörungen und der Auslegung gibt es keine prinzipiellen Einwände oder Forderungen, die zu Änderungen des Planentwurfes führen würden.