Vertrag über die Gewährleistung von Belegungsrechten nach dem Sächsischen Belegungsrechtsgesetz vom 14. Dezember 1995
Der Stadtrat beschließt den in der Anlage zur Beschlußvorlage beigefügten Vertrag zwischen der Stadt Radeberg und der Wohnbau Radeberg GmbH über die Gewährleistung von Belegungsrechten.