Öffentliche Widmung "Schmiedegasse" Ullersdorf Abwägung der eingegangenen Einwendungen
Der Stadtrat beschließt die vollständige Einziehung des fußläufigen Teilstückes des Eigentümerweges Nr. 16 des Bestandsverzeichnisses Ortsteil Ullersdorf "Schmiedegasse". Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche Einziehungsverfügung zu erstellen, öffentlich bekanntzumachen sowie alle für die Einziehung notwendigen Vorgänge durchzuführen. Die Eigentümer haben die Entwässerung der Flächen auf eigene Kosten sicherzustellen. Die Stadt Radeberg wird die notwendigen Festlegungen gegenüber den Eigentümern treffen.
Nach Beschlussfassung des Stadtrates am 24.06.2020 (Beschlussvorlage (Anlage 2), Beschluss-Nr. SR039-2020, Anlage 3) wurde, entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, die Ankündigung der Einziehung für den fußläufigen Teilabschnitt der "Schmiedegasse" in Ullersdorf bekanntgemacht. Die Einziehungserklärung mit Karte ist beigefügt (Anlage 4). Am 01.09.2020 ist der beigefügte Einwand innerhalb des Bekanntmachungszeitraumes eingegangen (Anlage 5). Dieser beinhaltet eine Befragung von 46 Betroffenen zum Erhalt der "Schmiedegasse". Die Auswahl der Betroffenen erfolgte subjektiv durch den Einwender und umfasst die aus Sicht des Einwenders potenziellen Nutzer des Weges. Das Ergebnis der Befragung ergab 13 Enthaltungen, 2 Stimmen für den Nichterhalt und 30 Stimmen für den Erhalt der Schmiedegasse. Weiterhin beigefügt sind die Stellungnahmen von Schule und Kinderhaus. Der Stadtrat muss in seiner Entscheidungsfindung abwägen, ob die Einwender in ihrem Gemeingebrauch beeinträchtigt werden. In Anlage 6 sind die für diese Abwägung notwendigen rechtlichen Grundlagen sowie eine zusammengefasste Stellungnahme der Verwaltung dargestellt.