Auftrag für die örtliche Prüfung der Jahresabschlüsse der Großen Kreisstadt Radeberg 2014 und 2015 gem. § 103 Abs. 1 SächsGemO
Der Stadtrat beschließt:
In seinem Beschluss SR019-2017 vom 29.03.2017 hat der Stadtrat beschlossen, von der Regelung des § 103 Abs. 1 Satz 2 SächsGemO für Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern Gebrauch zu machen und sich bei der örtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2013 bis 2015 einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu bedienen. Beauftragt wurde seinerzeit die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als günstigster Bieter mit einem Honorar von max. 7.300 € zzgl. gesetzl. USt. Der Jahresabschluss 2013 wurde in der Zeit von November 2019 bis Januar 2020 durch den Wirtschaftsprüfer Dr. Claus Przyborowski geprüft. Mit Schreiben vom 15.10.2020 hat uns die BDO AG vom Ausscheiden des Herrn Dr. Przyborowski aus der BDO unterrichtet und uns auf Grund fehlender personeller Kapazitäten eine vorzeitige Auftragsbeendigung angetragen. Herr Dr. Przyborowski hat ein neues Anstellungsverhältnis bei der WCR Cinitinus Audit GmbH begonnen und in diesem Zusammenhang wurde eine Fortführung des Prüfungsauftrages für das Jahr 2014 bei dieser Gesellschaft zu den gleichen Konditionen wie ehemals in der Ausschreibung angeboten. Wegen der sehr speziellen und besonders komplexen Aufgabenstellung einer örtlichen Prüfung eines doppischen Jahresabschlusses einer Stadtverwaltung ist die Einarbeitung eines neuen Prüfers in das Buchwerk und die Abläufe in der Verwaltung sehr zeitaufwändig. Da die Verwaltung bereits jetzt mit erheblichen Verzögerungen bei der Erstellung der Jahresabschlüsse zu kämpfen hat und daher an einer Aufrechterhaltung der Kontinuität im laufenden Prüfungsablauf durch Beibehaltung des bisherigen Prüfers sehr interessiert ist, wird dem Stadtrat empfohlen, dem Vorschlag der BDO AG zur vorzeitigen Beendigung des Prüfungsauftrages zu folgen und der Auftragsvergabe als freihändige Vergabe an die WSR Cinitinus Audit GmbH zuzustimmen.