Beschluß 37/19 vom 22.05.2019 (Beschlußvorlage 34/19)
Betreff
1. Änderung der Ergänzungssatzung "Langebrücker Straße, T.v. Flstck. 232/30" - Aufstellungsbeschluss
Beschlußtext
- Die Aufstellung der 1. Änderung der Ergänzungssatzung "Langebrücker Straße, T.V. Flstck. 232/30" OT Liegau - Augustusbad, wird beschlossen. Ziel der Änderung ist, folgende Flurstücke der Gemarkung Liegau - Augustusbad: 232/63, 232/62, 232/61 und 232/60 in den Innenbereich zu ergänzen, um diese Flächen als Gartenland im Zusammenhang mit der vorhandenen Wohnbebauung Langebrücker Straße 19 - 27 nutzen zu können. Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung der Ergänzungssatzung "Langebrücker Straße, T.v. Flstck. 232/30" umfasst eine Fläche von 0,92 ha.
- Die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren für die Fläche der 1. Änderung der Ergänzungssatzung "Langebrücker Straße, T.v. Flstck. 232/30" wird beschlossen. Die Darstellung im Flächennutzungsplan soll für folgende Flurstücke der Gemarkung Liegau - Augustusbad: 232/63, 232/62, 232/61 und 232/60 von Fläche für Landwirtschaft in Wohnbaufläche - WA geändert werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller einen Städtebaulichen Vertrag abzuschließen, der die Kostenübernahme aller Kosten, die im Zusammenhang mit der 1. Änderung der Ergänzungssatzung "Langebrücker Straße, T.v. Flstck. 232/30" und der dafür erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplanes stehen durch den Antragsteller, regelt. Dazu gehören unter anderem alle Honorarkosten und die Kosten für die Planung und Durchführung erforderlicher Ausgleichsmaßnahmen des Naturhaushaltes.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufstellungsbeschlüsse öffentlich bekannt zu geben und eine frühzeitige Beteiligung und Information auf Grundlage von § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Begründung
Grundlage für die Erarbeitung einer Ergänzungssatzung ist die Bauflächendarstellung im Flächennutzungsplan. Die Flurstücke der Gemarkung Liegau - Augustusbad: 232/63, 232/62, 232/61 und 232/60 haben im rechtskräftigen Flächennutzungsplan eine Darstellung als Fläche für Landwirtschaft. Dies muss im Parallelverfahren geändert werden in Wohnbaufläche - WA. Da Flstck. 232/59 dem landwirtschaftlichen Unternehmen "An der Dresdener Heide" gehört und vermutlich weiter einer landwirtschaftlichen Nutzung unterliegt, wird vorgeschlagen, dieses Flurstück nicht in den räumlichen Geltungsbereich der 1. Änderung aufzunehmen.