5. Änderung B-Plan Nr. 1 - Entscheidung über die Weiterführung
Mit jeder Abweichung von einem Konzept, wird dieses in Frage gestellt. Solche Entscheidungen sollten wohl überlegt sein. Zur planungsrechtlichen Umsetzung der Empfehlungen des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Radeberg hat der Stadtrat mit Beschluss SR057-2009 die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 beschlossen. Dieses Änderungsverfahren wurde auf Grund der Vielzahl von Bauleitplanverfahren in der Bearbeitungspriorität nach hinten verschoben. Es liegt aber ein Verfahrensstand vor, auf dessen Grundlage die Steuerung von planungsrechtlichen Entscheidungen möglich ist. Empfehlung des Einzelhandelskonzeptes für die weitere Entwicklung des EKZ: ... "Das Einkaufszentrum "An der Ziegelei" übernimmt zukünftig auch weiterhin gleichzeitig eine Nahversorgungsfunktion für die nördlichen Siedlungsbereiche der Kernstadt Radeberg. Eine Erweiterung der Verkaufsflächen im Bereich Nahrungs- und Genussmittel sollte zukünftig allerdings nicht stattfinden, da die Verkaufsfläche von aktuell rund 2.400 m² in der Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel bereits heute über die reine Gebiets- bzw. Nahversorgung hinausgeht und Kaufkraft aus anderen Bereichen gebunden wird. Dies bedeutet, dass hier (zum Schutz des zentralen Versorgungsbereiches und der städtischen Versorgungsstruktur) zukünftig keine weitere Ansiedlung bzw. Erweiterung von Einzelhandelsbetrieben mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Kernsortimenten (unabhängig von der Größenordnung) stattfinden sollte. Es gilt allerdings der Bestandsschutz für vorhandene Betriebe." ... Das Einzelhandelskonzept können Sie im Internet auf der homepage der Stadt Radeberg einsehen. Sie finden es unter folgendem Pfad: www.radeberg.de/ Politik und Ortsrecht / Ortsrecht / Informelle Planungen / Einzelhandelskonzept der Stadt Radeberg.