Grundstücksverkauf
Der Beschluß Nummer 93/91 vom 22. 08. 1991 wird aufgehoben. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Teilung des Grundstückes, eingetragen im Grundbuch Bestandsblatt 464. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Teilung des Flurstückes Nr. 1479/1 Gemarkung Radeberg, Dresdener Straße 42. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Verkauf des Flurstückes T.v. 1479/1 (ca. 700 m²) an die Deutsche Bundespost Telekom.