Beschluß 45/92 vom 09.04.1992 (Beschlußvorlage 50/92)
Betreff
Billigung des B-Planes Badstraße Ost
Beschlußtext
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes vorgebrachten Bedenken und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft:
- berücksichtigt werden die Bedenken und Anregungen von
- Gemeinde Arnsdorf
- Landratsamt Bisrhofswerda
- Staatliches Amt für Landwirtschaft und Gartenbau
- Jöst, Wingendorf und Weißschuh
- Gemeinde Wallroda
- Kleingartenanlage Landwehrweg
- Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Dresden
- ESAG, Energieversorgung Sachsen Ost AG, Betriebsverwaltung Radebeul
- Sächsisches Staatsministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten
- Gasversorgung Sachsen Ost GmbH
- teilweise berücksichtigt werden Bedenken und Anregungen von
- Landratsamt Dresden
- Gemeinde Wachau
- Naturschutzbund Deutschland e.V., Landesverband Sachsen
- Gemeinde Leppersdorf
- Gemeinde Liegau-Augustusbad
- Gemeinde Seifersdorf
- Herr Jochen Richter, Radeberger Str. 32
- nicht berücksichtigt werden Bedenken und Anregungen von Landeshauptstadt Dresden, da die Flächeninanspruchnahme auf die Produktionsstruktur der Hauptinvestoren Coca Cola AG und Bahlsen Keksfabrik KG zugeschnitten ist.
Das Protokoll des Abwägungsverfahrens gilt als Bestandteil des Beschlusses.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Träger öffentlicher Belage, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Bedenken und Anregungen sind bei der Vorlage des Bebauungsplanes zur Genehmigung nach § 246a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB mit einer Stellungnahme beizufügen.
- Aufgrund des § 10 des BauGB in der Fassung vom 08. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2253), zuletzt geändert durch Anlage I Kapitel XIV Abschnitt II Nr. 1 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 in Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes vom 23. September 1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 1122), sowie nach § 83 der Bauordnung vom 20. Juli 1990 (GBl. I Nr. 50 S. 929), beschließt die Stadtverordnetenversammlung den Bebauungsplan Nr. 2 für das Gebiet Badstraße Ost, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, für den Bebauungsplan die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.