Beschluß 13/92 vom 06.02.1992 (Nichtöffentlich, Beschlußvorlage 18/92)
Betreff
Grundsätze zum Verkauf von Grundstücken und Schaffung von Wohneigentum
Beschlußtext
- Der Verkauf von Grundstücken hat bevorzugt an Radeberger Bürger zu erfolgen.
- Den Gewerbetreibenden, die die Grundstücke zur Ausübung ihres Gewerbes gemietet oder gepachtet haben, ist grundsätzlich der Vorzug zu geben.
- Bestehendes Mietrecht ist durch den Verkauf im Rahmen der Gesetzlichkeit zu garantieren.
- Grundstücke sind vor dem Verkauf grundsätzlich auf die Möglichkeit der Teilung im Interesse einer sinnvollen Bebauung und ökonomischen. Nutzung des Qrund und Bodens zu prüfen und ggf. vor dem Verkauf zu teilen.
- Bei Grundstücken, die mit Rückführungsansprüchen belegt sind, ist individuell zu prüfen und zu entscheiden nach:
- das Grundstück wird vom Verkauf ausgeschlossen,
- mit dem Anspruchfeberechtigten ist auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen eine gütliche Einigung herbeizuführen,
- der Verkauf ist nach dem § 3a Vermögensübertragungsgesetz vorzubereiten.
- Beim Verkauf von Grundstücken mit einer reinen Wohnnutzung ist den derzeitigen Mietern ein Vorzug einzuräumen.
- Prüfung auf Möglichkeit des Ausbaues der Dachgeschosse zur Schaffung von Wohnraum in Verbindung mit der Dach- und Außensanierung. Mit den Unterlagen zum Verkauf der Wohnungen ist durch das beauftragte Unternehmen der Wohnungsprivatisierung ein Vorschlag zum Ausbau des Dachgeschosses zu erarbeiten, der zur Durchführung der Bestätigung bedarf.
- In Zusammenarbeit mit allen Eigentümern von bewirtschaftetem Wohnraum einschließlich Privatwohnungen sind in Übereinstimmung mit den Mietern Möglichkeiten zum Wohnungstausch oder auch der Freisetzung zu prüfen und durchzusetzen.
- Die Grundstücke, die für die Schaffung von Wohneigentum vorgesehen sind, sind grundsätzlich auf ihre Teilung zur sinnvollen Bebauung und ökonomischen Nutzung des Grund und Bodens vor dem Verkauf der Wohnungen zu prüfen. Mit den Unterlagen zum Verkauf der Wohnungen ist durch das beauftragte Unternehmen zur Vorbereitung der Wohnraumprivatisierung ein Vorschlag zur Grundstücksteilung, der der Bestätigung bedarf, vorzulegen.
- Ein mögliche und bestätigte Teilung hat vor dem Verkauf zu erfolgen.
- Es sind grundsätzlich nicht mehr als zwei Eigentumswohnungen je Haushalt zu verkaufen.
- Das Wohnrecht muß grundsätzlich gesichert werden, wenn der Wohnraum durch Dritte erworben wird.