Wärmeversorgung GmbH
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
In Umsetzung des Beschlusses Nr. 33/91 vom 21.03.91 und Nr. 12/92 vom 06.02.92 wird die Umwandlung des kommunalen Eigenbetriebes "Wärmeversorgung" in eine GmbH gemäß § 58 des Umwandlungsgesetzes durchgeführt. Damit ist das Gesamtvorhaben - Bildung einer Holding - zielstrebig verwirklicht.
Auf der Grundlage der Kommunalverfassung § 2 Abs. 2 in Verbindung mit § 57 Ziffer 3 Pkt. 2 erfolgt die Bildung von Unternehmen als eine eigene Rechtspersönlichkeit. Zugleich stellt die Gründung der Wärmeversorgung GmbH die Umsetzung des Beschlusses Nr. 78/92 vom 30.07.92 dar.
Die Stadtverwaltung hat in ihrem Beschluß Nr. 12/92 (33/91) festgelegt, die Stadtwerke zu gründen, die folgende Aufgabenbereiche haben sollen: Versorgung mit Fernwärme, Gas, Wasser sowie Entsorgung des Abwassers.